FAQ - die wichtigsten Fragen und Antworten

Im Folgenden möchten wir Ihnen Antworten auf zielgruppenspezifische Fragen im Bereich nachholender Schulabschlüsse geben:

Was ist ein nachholender Schulabschluss?

Wer seinen Schulabschluss nachholt, erwirbt einen versäumten oder nicht bestandenen Schulabschluss über den "Zweiten Bildungsweg". Erwachsene oder Jugendliche, deren Schulpflicht beendet ist, bereiten sich in sogenannten "Schulabschlusskursen" auf die Prüfung für Nichtschüler/ Nichtschülerinnen vor. Diese Prüfung umfasst die Abschlüsse: Berufsreife, Sekundarstufe I oder Abitur. Obwohl ein Vorbereitungskurs (Schulabschlusskurs) an einer Weiterbildungseinrichtung wie einer Volkshochschule keine Pflicht ist, ist es ratsam, sich in einem mehrmonatigen Kurs auf die Prüfung für den angestrebten Abschluss vorzubereiten.

Wie kann ich einen Schulabschluss nachholen? Welche Voraussetzungen braucht es?

Einen Schulabschluss können Sie nachholen, wenn:


  • Sie den angestrebten Schulabschluss noch nicht besitzen bzw. nicht mehr als 1x die Prüfung für den angestrebten Abschluss absolviert (und nicht geschafft) haben. 
  • Sie nicht mehr schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie gesetzlich nicht mehr verpflichtet sind, die Schule zu besuchen. 
  • Sie beim angestrebten Abschluss der Berufsreife mindestens 16, beim Sek I und Abitur mindestens 17 bzw. 18 Jahre alt. sind. 
  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben 
  • Sie entsprechende Deutschkenntnisse, sowohl schriftlich als auch mündlich (B1 Berufsreife; B2 Sek I), nachweisen können. 
  • wichtig: Die Vorbereitung auf die Prüfung ist grundsätzlich selbst organisiert. D.h. es gibt keine Pflicht einen Vorbereitungskurs zu besuchen. Sie könnten auch nur die Prüfung absolvieren. Es empfiehlt sich jedoch, sich in einem sogenannten Schulabschlusskurs an einer Weiterbildungseinrichtung auf den angestrebten Abschluss vorzubereiten. Weitere Informationen finden Sie hier

Wo kann ich einen Schulabschluss nachholen?

Sie können Ihren Abschluss zur Berufsreife (ehemals Hauptschulabschluss) oder im Sek I (ehemals Realschulabschluss) an einer anerkannten Weiterbildungseinrichtung

nachholen. Viele Volkshochschulen in Rheinland-Pfalz bieten sogenannte
"Schulabschlusskurse" an. Auf unserer Projekt-Startseite finden Sie eine Übersicht aller Volkshochschulen, die Schulabschlusskurse im Bereich Berufsreife und Sek. I anbieten. 

Wenn Sie Ihr Abitur nachholen möchten, wenden Sie sich an das Ketteler-Kolleg und Abendgymnasium Mainz. 

Was sind die Ziele eines Schulabschlusskurses?

Das Ziel eines Schulabschlusskurses ist es, den Teilnehmenden das notwendige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, damit sie einen staatlich anerkannten Schulabschluss erreichen können. Im Mittelpunkt steht:
  • Vorbereitung auf die Abschlussprüfung durch Unterricht in den wichtigen Fächern.
  • Wiederholen und Vertiefen von Grundlagen, die für den Abschluss gebraucht werden.
  • Unterstützung beim Lernen mit Methoden

In einem Schulabschlusskurs gibt es eine Begleitung bis zur offiziellen Abschlussprüfung für Nichtschüler*innen.
Der Kurs hat also das Ziel, die Teilnehmenden Schritt für Schritt zum bestehen der Abschlussprüfung zu führen.

Ist die Teilnahme an einem Schulabschlusskurs Voraussetzung für die Teilnahme an einer Externen-Prüfung?

Nein, der Besuch eines Schulabschlusskurses ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Externenprüfung (Prüfung für Nichtschüler*innen zum Erreichen der Berufsreife, des Sek I Abschlusses oder des Abiturs). 


Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, einen Schulabschlusskurs zu besuchen, da in den Kursen explizit auf die Prüfung vorbereitet wird und auch wichtigen Lernmethoden gezeigt werden. 

Können die Teilnehmenden eines Vorbereitungskurses für die Schulabschlüsse Berufsreife / Sek I BAföG beantragen?

Seit 2008 erhalten die Teilnehmenden von den o.g. Kursen kein BAföG mehr. Diese Entscheidung ist zurückzuführen auf einen Erlass des Bundes, dass nach der Vorkurse-Verordnung nur diese Kurse förderungsfähig sind, die die Zulassung zu einem Kolleg oder einer Hochschule ermöglichen und dem Schulrecht unterliegen. In Rheinland-Pfalz unterliegen die Volkshochschulen nicht dem Schulrecht.