Die vhs.cloud Gruppe für Lehrkräfte in Schulabschlusskursen

Das Projekt Kompetenzzentrum Schulabschluss hat eine Gruppe auf der vhs.cloud eingerichtet, um Lehrkräften in Schulabschlusskursen (...)

FAQ - die wichtigsten Fragen und Antworten

Im Folgenden möchten wir Ihnen Antworten auf zielgruppenspezifische Fragen im Bereich nachholender Schulabschlüsse geben:

Welche Voraussetzungen müssen die Lehrkräfte eines Schulabschlusskurses erfüllen?

Die Lehrkraft, die den Vorbereitungskurs leitet, muss entsprechend der angestrebten Prüfung die Befähigung für das Lehramt an Realschule plus, Realschulen, berufsbildenden Schulen oder Gymnasien besitzen. Über die Eignung der weiteren Lehrkräfte entscheidet die zuständige Behörde, in Zweifelsfällen das zuständige Ministerium.

Erlischt die Lehrbefähigung mit der Pensionierung?

Nein, sie erlischt mit einer Pensionierung nicht. 

Ist die Orientierungsberatung vor Beginn eines Kurses als Individualberatung anzusehen? Wie wird die Orientierungsberatung abgerechnet?

Es handelt sich hierbei um keine klassische Bildungsberatung, sondern soll als Möglichkeit für die vhs gelten, sich z. B. durch Einstufungstests ein Bild vom Leistungsstand der Teilnehmenden zu machen.


Die Beratung kann potentielle Kursteilnehmer*innen darüber informieren, was auf sie zukommt (Inhalte, aber auch die Notwendigkeit des Erlernens von sozialen Kompetenzen z. B. Pünktlichkeit, Hausaufgaben etc.) und andererseits den Lehrkräften helfen, die Teilnehmer*innen im Vorfeld einzuschätzen, ob ein Bestehen der Abschlussprüfung bzw. des Abschlusses realistisch (Feststellen der persönlichen Voraussetzungen der Teilnehmenden, privates Umfeld, Hilfsangebote etc.).


Angenommen eine vhs bietet einen Berufsreifekurs für 10 Teilnehmende bei maximal 300 UE an, dann könnte sie z. B. 10 UE (1 UE / TN) zusätzlich zu den 300 UE, also 310 UE abrechnen. 

Wenn die Beratung durch einen / eine hauptamtliche pädagogische Fachkraft durchgeführt wird, die bereits in der Grund- oder Zusatzförderung gefördert wird, kann die Beratung nicht angerechnet werden. 

wichtig: Beratungsleistungen sind laut § 5 WBG Teil des Aufgabengebietes der anerkannten HPF und werden damit bereits im Rahmen des Mittelverteilungsplans gefördert; die Beratungsstunden einer HPF können nicht doppelt gefördert werden, deshalb können die Stunden nicht angesetzt werden.


Es ist jedoch sowohl Einzel- als auch Gruppenberatung möglich.

Maßgebend für die Förderung ist die Summe der Beratungsstunden unter Angabe der Anzahl der Teilnehmenden, Stunden und Uhrzeiten.


Welche Fächer müssen in Vorbereitungskursen zum Erreichen der Berufsreife und des Sek I Abschlusses unterrichtet werden?

In der Eckwerte-Regelung finden sich die Vorgaben zur Fächerauswahl für Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfungen zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife oder des Sek I Abschlusses. 

Wo finden sich die Prüfungsordnungen für den Erwerb zur Qualifikation der Berufsreife und des Sek. I Abschlusses?

Die Prüfungsordnungen für die Berufsreife („Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb der Qualifikation der Berufsreife“) und den Sek I Abschluss (Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum nachträglichen Erwerb des qualifizierten Sekundarabschlusses I“)  finden sich auf dem Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz. 

Sie stehen auch mit anderen themenrelevanten Dokumenten in den zwei vhs cloud Gruppen des Rheinlandpfälzischen Volkshochschulverbands für hauptamtlich pädagogische Mitarbeitende „Schulabschlusskurs“ (schulabschlusskurse@rlp.vhs.cloud) und Lehrkräfte in Schulabschlusskursen (leschuku@rlp.vhs.coud) zum Download bereit.